Rundschreiben 14/2020 - 07.10.2020

Neue EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr

Rundschreiben zu Ihrer Information; keine Antwort erforderlich

Am 24. September 2020 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung „EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr“ veröffentlicht. Die Strategie der Kommission zielt auf die Bereitstellung von sicheren und bequemen digitalen Lösungen für den Massenzahlungsverkehr in ganz Europa ab. Angestrebt wird ein vollständig integriertes Massenzahlungssystem in der EU, um Zahlungen in Euro zwischen der EU und anderen Ländern zu vereinfachen und die Entwicklung von eigenen, gesamteuropäischen Zahlungslösungen zu fördern. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen sind relevant für Einzelhändler und die von ihren Kunden akzeptierten Zahlungsmittel. Bei Fragen zur Strategie für den Massenzahlungsverkehr stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Die Strategie, die sich auf den Innovationsschub der letzten Jahre im Zahlungssektor stützt, zielt darauf ab, die immer noch vorhandene Fragmentierung des EU-Zahlungsmarktes zu überwinden. Zu diesem Zweck werden einige Maßnahmen für die kommenden Jahre vorgeschlagen. Die nachstehende Liste gibt einen kurzen Überblick über die für Einzelhändler wichtigsten Aspekte.

Förderung der Einführung eines Sofortzahlungssystems (bis Ende 2021)

  • Die Kommission wird prüfen, ob Zahlungsdienstleister und alle relevanten Interessenträger zur Einhaltung des SEPA-Sofortzahlungsverfahrens (eines Standards, der Sofortzahlungen in EUR an Begünstigte in der Euro-Zone ermöglicht) verpflichtet werden sollten, um den Sofortzahlungsverkehr in der EU vollständig einzuführen.
  • Möglicherweise wird diese verpflichtende Einhaltung mit der Entwicklung einer standardisierten Lösung für QR-Codes von Händlern und Verbrauchern für Sofortzahlungen einhergehen, um die Bereitstellung dieser Zahlungslösung in ganz Europa zu erleichtern.

Umfassende Überprüfung der Zahlungsdienste-Richtlinie 2 (PSD2) ab Ende 2021 - wichtigste Maßnahmen

  • Prüfung der bestehenden Verbraucherschutzmaßnahmen für Sofortzahlungen
  • Bewertung der Auswirkungen von Gebühren, die von den Verbrauchern für Sofortzahlungen erhoben werden; gegebenenfalls Vorschreibung, dass sie nicht höher sein dürfen als Gebühren für reguläre Überweisungen.
  • Überwachung der Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung (SCA; Strong Customer Authentication) für elektronische Zahlungen. Untersuchung, welche Auswirkungen die starke Kundenauthentifizierung auf das Ausmaß des Zahlungsbetrugs in der EU hatte. Mögliche zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung neuer Arten von Betrug im Hinblick auf Sofortzahlungen.
  • Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Höchstbeträge für kontaktlose Zahlungen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kundenfreundlichkeit und der Verminderung von Betrugsrisiken zu finden.
  • Überprüfung/Bewertung neuer Risiken, die von nicht regulierten Dienstleistungen ausgehen (z. B. zusätzlichen Dienstleistungen oder E-Geld-Dienstleistungen). Aufnahme der Ausgabe von E-Geld als Zahlungsdienst in die PSD2.

Förderung der Bereitstellung neuer europaweiter Lösungen für den Massenzahlungsverkehr (Ende 2023) - wichtigste Maßnahmen

  • Prüfung der möglichen Entwicklung eines „Gütezeichens“ für infrage kommende gesamteuropäische Zahlungslösungen.
  • Förderung der Einführung europäischer Spezifikationen für kontaktlose kartengestützte Zahlungen.
  • Unterstützung der Modernisierung und Vereinfachung der Zahlungsannahmeeinrichtungen von Händlern in der EU, beispielsweise durch Aufrüstung von Registrierkassen, damit sie elektronische Belege ausstellen können, sowie Beratung und Sensibilisierung von KMU-Einzelhändlern

Verbesserung der Akzeptanz digitaler Zahlungen auf Einzelhandelsebene (2022) - wichtigste Maßnahme

  • Die Kommission wird eine Studie darüber durchführen, inwieweit digitale Zahlungen in der EU, u. a. von KMU, akzeptiert werden und bei geringer Akzeptanz möglicherweise legislative Maßnahmen vorschlagen.

Potenzial elektronischer Identifizierung für Lösungen zur Kundenauthentifizierung besser nutzen - wichtigste Maßnahme

  • Erweiterung der Anwendung der eIDAS-Verordnung (Electronic Identification, Authentication and Trust Services; Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste) auf den privaten Sektor zur Förderung der Nutzung der elektronischen Identität und zur Unterstützung der notwendigen starken Kundenauthentifizierung für Zahlungsvorgänge.

Maßnahmen zur Bewahrung der Verfügbarkeit von „Zentralbankgeld“

  • Möglicherweise wird die Kommission bis Ende 2021 beschließen, die Akzeptanz und Verfügbarkeit von Euro-Bargeld auf Einzelhandelsebene zu schützen.
  • Die Kommission wird die Arbeit der Europäischen Zentralbank bezüglich der Ausgabe von digitalem Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency) unterstützen, das der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll. Diese Maßnahme ist als Reaktion auf die zunehmende Verbreitung von Kryptowährungen und von an Vermögenswerte gekoppelten Tokens zu verstehen, die als Zahlungsmittel genutzt werden.

Bitte kontaktieren Sie Alexis Waravka im Falle jeglicher Rückfragen zu diesem Rundschreiben unter Alexis.Waravka@IndependentRetailEurope.eu oder Tel.: + 32 2 739 60 92.

 

Bitte klicken Sie hier für die englische, hier für die deutsche und hier für die französische Fassung dieses Rundschreibens.